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Chapter 43
by
Geilspecht99
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2. Teil
§5 Pflichten der Benutzer:
(1) Im Allgemeinen hat jeder das Recht, sich einer Blondine im üblichen Rahmen( §223 ABGB) der üblichen PRaktiken zu bedienen, ohne ihre prinzipielle Zustimmung einzuholen. Dennoch hat der Benutzer sich vorher auf www.howtousethisblonde.com bei der jeweiligen Blondine anzumelden und darf erst nach Genehmigung durch das App mit der Nutzung beginnen.
(2) Praktiken, die die Blondine nach §3 (5) ablehnt sind verboten.
(3) Der Benutzer hat die Rechte der Blondine zu achten
(4) Der Benutzer hat die Vorgaben der verantwortlichen beauftragten Person der Blondine zu befolgen und die Grenzen der Blondine online zu überprüfen, bevor er den Rahmen des Üblichen verlässt und ist auch dann an die erweiterten Grenzen gebunden.
(5) Benutzern einer Blondine ist es nur gestattet, sich in Vagina oder Anus zu ergießen, wenn sichergestellt ist, dass das Sperma umgehend von einer Frau beseitigt wird.
(6) Der geplante Tagesablauf der Blondine darf durch an ihr vollzogene Handlungen nicht gefährdet werden.
(7) Der Benutzer darf die Blondine nicht der Öffentlichkeit entziehen, es sei dem sie stimmt dem zu.
(8) Es ist sicherzustellen, dass die Atmung nur so weit eingeschränkt wird, wie die Blondine dies jeweils wünscht. Besteht der geringste Zweifel so sind ihre Atemwege sofort freizugeben.
(9) Die Benutzer sollen durch und bei der Benutzung nicht die Fähigkeit einer Blondine einschränken, Sperma zu schlucken.
(10) Der Benutzer muss nach Ende der Benutzung die vollzogenen Handlungen dem App melden und darf die Blondine auf freiwilliger Basis bewerten und kommentieren.
§6 Erweiterte Grenzen und Verantwortlich Beauftragter:
Blondinen haben die Möglichkeit, über das übliche Maß hinausgehende Praktiken na §223 ABGB zu erlauben. Dazu muss sie ihre Grenzen genau definieren und verantwortlich beauftragte Personen bestellen. Die Bestellung, deren Rahmen und Dauer, sowie die erweiterten Grenzen sind dem Onlineportal www.howtousethisblonde.com zu melden und stets aktuell zu halten. Nur in Gegenwart des verantwortlichen Beauftragten ist die Anwendung der erweiterten Grenzen gestattet.
(1) Die verantwortlich beauftragte Person muss eindeutig zu erkennen sein, sei es durch dominante Kleidung, oder eine Leine, an der die Blondine geführt wird.
(2) Der verantwortlich Beauftragte ist eine natürliche Person, die im Interesse der Blondine für die gewünschte Benutzung sorgt.
(3) Die verantwortliche Person ist verantwortlich und haftbar für alle Vorkommnisse, die nicht durch die definierte Erweiterung der Grenzen des Üblichen absehbar sind.
(4) Die verantwortliche Person darf ohne Angaben von Gründen Personen von der Benutzung jenseits der üblichen Grenzen der Blondine ausschließen.
(5) Die verantwortliche beauftragte Person kann den Tagesablauf der Blondine vorgeben, wenn sie dem zustimmt, dann gilt §5 (6) nicht.
(6) Die verantwortliche beauftragte Person hat die Benutzer über die Grenzen der Benutzung aufzuklären und deren Einhaltung sicherzustellen.
(7) Bei Missbrauch seiner Rechte kann die Blondine die verantwortlich beauftragte Person jederzeit abberufen.
(8) Bei konkretem Verdacht und nach Abklärung der Nutzungsbedingungen ist jeder dazu berechtigt, eine verantwortlich beauftragte Person bis zur Klärung durch die Behörden abzusetzen.
Übliche Praktiken nach §223 ABGB sind:
(1) Geschlechtsverkehr, Analverkehr, Oralverkehr, sowie alle möglichen Kombinationen daraus, solange jede Variante nur einmal zur selben Zeit erfolgt.
Soft-BDSM, wobei keine Spuren und Verletzungen bleiben.
Bukakke, solange das Sperma verwertet werden kann
Spermaverweigerung bis 1-3 Stunden, maximal 3 Mal pro Tag oder Orgasmusverweigerung bis 1 Stunde, maximal 5 Mal pro Tag.
(2) Nicht übliche: DPPs, DAP, DADPP, TAP, TPP, usw...
NS, KV
BDSM,
Atemspiele,
Elektro-Stimulation
usw...
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Willkommen in der Sexworld
In dieser Parallelwelt heißt es: Hose runter, Schwanz raus und drauflos ficken...
Eine wird in ein parallele Realität geschleudert, in der Sex offen und überall ausgetragen wird und eine gesellschaftliche Norm ist.
Updated on Jun 19, 2026
by JeffStarkmann
Created on Jan 9, 2018
by JeffStarkmann
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