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Chapter 42
by
Geilspecht99
Isabella tippte das Wort:
Blondinen Gesetz
in den Browser.
Sie hatte es für einen schlechten Scherz gehalten und staunte über die Ergebnisse.
Das erste war die Online-Version des Bundesgesetzes.
Der zweite Treffer war die Blond-Richtlinie der EU, kurz Blonde-RL.
Der dritte war das “International Agreement on the proper Treatment of blondes", kurz IAPTB.
Isabella klickte auf das Gesetz:
In Übereinstimmung mit der Blond- RL beschließt die Bundesregierung das Blondinen-Gesetz
Präambel:
Die Bundesregierung beschließt dieses Gesetz, um den Lebensstil, den viele Frauen präferieren, auf eine legale Basis zu stellen und gleichzeitig die Rechte der anderen Frauen zu schützen.
§1 Blondinen und Geltungsbereich des Gesetzes:
(1) Jede Frau ab 18 Jahren, die überwiegend blondes Haupthaar trägt, gilt als Blondine im Sinne dieses Gesetzes. Die Farbe der Schamhaare ist dabei unerheblich, ebenso ob es sich um ihre echte Haarfarbe, eine Perücke oder gefärbte Haare handelt. Graues Haar muss diese Anforderungen nicht erfüllen und gilt auch nicht automatisch als blond.
(2) Die Entscheidung, blondes Haar zu tragen, ist freiwillig und darf jederzeit widerrufen werden.
(3) Dieses Gesetz gilt im öffentlichen Raum unabhängig der lokalen Eigentumsverhältnisse.
(4) Wenn die Blondine sich außerhalb von Familien und Freundeskreis dazu bereit erklärt, sich mit Samenspendern ins Private zurückzuziehen, so gilt dieses Gesetz für diese Dauer auch dort.
§2 Definition der Haarfarbe ”blond”:
Als blond gilt eine Haarfarbe, wenn sie mehr sichtbares Licht reflektiert als die Referenzfarbe RAL 8014.
(1) Haarfarben mit mindestens 80% des Reflexionsvermögens dieser Farbe, können vom menschlichen Auge nicht von blond unterschieden werden und machen die Trägerin zur Blondine im Sinne dieses Gesetzes. Dies betrifft beinahe alle Rothaarigen!
(2) Frauen wird empfohlen, die Haarfarben nach (1) zu meiden, um eine Verwechslung ausschließen zu können.
§3 Rechte von Blondinen:
(1) Eine Blondine hat das Recht, als das spermaverschlingende Fickstück behandelt zu werden, als welches sie sich der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
(2) Eine Blondine hat das Recht, Männer fast immer und überall um Samen bitten zu dürfen.
(3) Blondinen haben das Recht, den Samen zu schmecken und nicht nur direkt in die Speiseröhre verpasst zu bekommen.
(4) Die Blondine hat das Vorzugsrecht auf alles von ihr geerntete Sperma, ist aber dazu angehalten zu teilen.
(5) Die Blondine hat das Recht, temporär Teile ihres Körpers von der Benutzung auszuschließen. Dies sollte online erfolgen, muss aber auch klar ersichtlich sein. Zum Beispiel wenn Analsex nicht erwünscht ist, so genügte es, wenn die Blondine den obligatorischen Plug weglässt; im Fall der Periode wird ein rotes Band mit der Beschriftung “Regelvotze, Benutzung nur nach Anfrage und auf eigene Gefahr” empfohlen.
(6) Eine Blondine hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit
(7) Auch eine Blondine hat ein Recht auf Hygiene und darf sexuelle Handlungen jederzeit wegen mangelnder Sauberkeit ablehnen.
(8) Die Blondine hat die Möglichkeit, ihre Nutzerzahl täglich und stündlich zu begrenzen, die Überwachung erfolgt über die Onlineanmeldungen.
(9) Die Blondine hat das alleinige Recht zu bestimmen, wann sie sich der Öffentlichkeit aussetzt oder sich ins Private zurückzieht.
§4 Pflichten der Blondinen
(1) Blondinen haben sich online auf www.howtousethisblonde.com zu registrieren und wieder abzumelden, wenn sie nicht mehr als Blondine im Sinne dieses Gesetzes gelten.
(2) Die Blondine erhält von der Gesellschaft Sonderrechte im Austausch dafür, dass sie sich auch um die Bedürftigen kümmert. Sie erlaubt ausdrücklich die Weitergabe ihrer aktuellen Standortdaten mittels App um interessierte Samenspender über ihre Anwesenheit zu unterrichten.
(2a) Sollte in einer Gebietskörperschaft ein Samenstau drohen, so können Blondinen zu Maßnahmen laut Not-Entsaftungs-Gesetz verpflichtet werden.
(2b) Um Konkurrenz zu vermeiden, dürfen Blondinen Männer in weiblicher Begleitung nur dann um Samen bitten, wenn keine unbegleiteten Männer verfügbar sind und die betroffene Frau zustimmt.
(3) Eine Blondine soll keine Wäsche tragen, die den schnellen Zugriff verhindert oder zu viele Reize verbirgt, der Schutz der Gesundheit hat aber Vorrang.
(4) Eine Blondine hat stets sicherzustellen, dass ihr blondes Haupthaar gut sichtbar ist.
(5) Blondinen sollten ihren Analtrakt stets bereithalten und haben diese Bereitschaft durch einen Plug zu demonstrieren.
Auf einmal ging die Türe auf und Renate schaute herein:
“Hältst du es noch aus, bis die Jungs kommen?” fragte die blondierte Rothaarige.
Isabellas Körper war anderer Meinung, aber ihr Stolz setzte sich durch:
“Was für eine Frage. Ich schaue mir gerade das Blondinengesetz an”, antwortete Isabella und wandte sich demonstrativ wieder dem Bildschirm zu. Das brachte sie um die Möglichkeit zu sehen, dass Renate das Gesetz kannte; als Renate sich umdrehte, war der Plug gut sichtbar.
"Na, dann will ich nicht stören”, sagte Renate und machte die Tür zu.
Isabella las weiter...
(6) Blondinen haben für Wege zu Fuß oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln 50 % mehr Zeit einzuplanen, um Ihrer Bestimmung nachzukommen.
(7) Blondinen dürfen bei ihren Handlungen die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährden.
(8) Auch für Blondinen gelten die “No Sex -Zonen”.
(9) Blondinen haben ihren Körper zu pflegen und in Form zu halten, da es sich um öffentliches Eigentum handelt.
(10) Blondinen müssen ihre Termine online veröffentlichen
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Willkommen in der Sexworld
In dieser Parallelwelt heißt es: Hose runter, Schwanz raus und drauflos ficken...
Eine wird in ein parallele Realität geschleudert, in der Sex offen und überall ausgetragen wird und eine gesellschaftliche Norm ist.
Updated on Jun 19, 2026
by JeffStarkmann
Created on Jan 9, 2018
by JeffStarkmann
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