Die Sub
der Vertrag
Chapter 1
by doppelt_anal
Vertrag zwischen der Sub Claudia R., nachfolgend größtenteils als Sub, Objekt, Eigentum genannt und ihren Doms, nachfolgend auch Eigentümer genannt. Ziele des Vertrages sind es, durch Handlungen und Leistungen jedweder Art absolute Lustbefriedigung für beide Seiten zu erlangen.
Der Vertrag kann als Blankovertrag für jedwede dritte Person in Kraft treten, die mit ihrer Unterschrift in diesen Vertrag auf Seiten des Dom eintritt. Sie gelten nach Unterschrift ebenfalls als Dom. Beide Seiten sind sich einig, daß die Anzahl auf Seiten der Dom unbegrenzt erweiterbar ist. Der Vertrag kann dem öffentlichen Raum frei zugänglich gemacht werden. Eine Verweigerung von Leistungen und Bestrafungen seitens des Objekts, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist ausgeschlossen; diese hat diese vollumfänglich zu leisten bzw. zu erhalten. Eine Verweigerung der Annahme ist auf Lebenszeit ausgeschlossen.
Art, Umfang, Ort, Tageszeit, Dauer, Verwendung sämtlicher bei Vertragsabschluß dinglich existierenden Gegenstände, Gebilde, Geräte, mechanisch oder elektrisch betriebenen können zur Behandlung des Objektes eingesetzt werden. Dies gilt ebenso für sämtliche durch die Eigentümer für den Einsatz am oder im Körper des Objektes vorgesehenen Substanzen in den drei Aggregatzuständen in unbegrenzter Menge. Das Objekt hat dies zu dulden, auch über die Dauer der Leistung hinausgehende Zeit, sowohl passiv als auch aktiv.
Dazu wird auf Inanspruchnahme des normgerechten und sittlich gebräuchlichen Ansinnens, Einhaltung standardmäßiger Paragraphen, alltagsgewöhnlicher Strukturen, Formulierungen sowie dem Anspruch, dem normativen Recht und der verbrieften Menschenwürde und der guten Sitte zu folgen, vom Objekt bis Vertragsende einseitig vollständig verzichtet. Es obliegt den Eihgnetümern, diese zuzugestehen. Hierbei wird insbesondere auf die volle Zurechnungsfähigkeit im Moment der Leistung der Unterschrift durch das Objekt abgezielt, vollkommen unabhängig, ob sie objektiv dazu in der Lage ist. Bei geistiger Unzurechnungsfähigkeit der Sub wird ihre Hand durch einen/eine Dritte zur Unterschrift geführt; ab dem Zeitpunkt der Unterschrift, ob freiwillig oder fremdgeführt, gilt der ausnahmslos rechtsfreie Raum für die Sub. Sie steht zur freien Benutzung jedweder Art zur VOLLEN Verfügung. Kommt keine Unterschrift des Objektes zustande, wird der Vertrag einseitig durch die Eigentümer in Kraft gesetzt.
Das Recht auf menschliche Würde der Sub erlischt vollständig; die Verfügungsgewalt über ihren eigenen Körper und ihren penetrierbaren Löchern gehen vollständig zu 100% auf den/die unterzeichnenden Eigentümer über.
Die Laufzeit beträgt ein Jahr; sie kann vom jeweiligen Dom einseitig unbefristet auf Lebenszeit verlängert werden. Sie verlängert sich automatisch für JEDEN Dom stillschweigend.
Jedes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht durch die Sub ist vollständig auf Lebenszeit ausgeschlossen.
Die Sub hat das Recht, den Vertrag ebenso beliebig zu vervielfältigen und mit weiteren Dritten abzuschliessen. Damit einher geht auch die ggf. unkontrollierte Streuung. Jeder Dritte ist berechtigt als Dom einen neuen Vertrag abzuschliessen; eine Zustimmung durch das Objekt ist nicht erforderlich.
Verfügungsrechte über die Sub können durch die Eigentümer jederzeit in beliebiger Zahl an Dritte weitergereicht werden, hat dies eine nicht steuerbare Verbreitung zur Folge, so ist dies im ausdrücklichen Sinne beider Vertragsparteien.
Die Sub verliert mit Unterzeichnung die absolute Verfügungsgewalt über ihren Körper, vertragsgemäße Schäden, Abnutzungen, Gebrauchsspuren sind von ihr zu dulden. Sie hat sämtliche Leistungen jedweder Art und Weise entgegen zu nehmen.
Ebenso gilt jedwede Benutzungen SÄMTLICHER Körperöffnungen als bestimmungsgemäßer Gebrauch gemäß dieses Vertrages.
Die gewaltmäßige Penetrierung entspricht dem ausdrücklichen Willen beider Parteien; insbesondere dem der Claudia R. als dem einzig gültigen Anspruch der Sub in der mündlich vereinbarten Präambel.
In dieser sind überdies eine unbestimmt lange Reihenfolge von einseitig durch den Dom bestimmte Regeln, Wünsche und Forderungen an die Sub festgelegt, die aufgrund ihrer Schwere, des strafbaren Verstoßes gegen die Menschenwürde und ihrer unverhältnismäßigen Grausamkeit gegen ihren Körper ausschließlich mündlich festgelegt wurden. Es sei erwähnt, daß die Zugeständnisse bzw. Zustimmung unter **** und tagelangem Orgasmusentzug während permanenter, tiefstmöglicher Penetrierung ihrer Körperöffnungen, Dauerreizung ihres Kitzlers, extremer, schmerzhafter Stimulierung ihrer Nippel erfolgte.
Es obliegt einzig dem Dom zu entscheiden, Dinge aller Art, sowohl leblose Gegenstände JEDER Größe, in beliebiger Zahl, Form und Länge als auch lebendige Kreaturen wahllos in den Körperöffnungen der Sub einzuführen. Tiefe, Geschwindigkeit und Richtung der Bewegungen sind durch die Eigentümer, die davon Gebrauch machen, nach Belieben bestimmbar, ein Mitbestimmungsrecht der Sub ist vollständig ausgeschlossen.
Es ist das absolute Recht des Dom, welches auch ohne Vertrag vollkommene Gültigkeit hätte, die Sub mit Worten zu bezeichen, die dazu geeignet sind, ihre ohnehin in ihrem eigenen Unterbewußtsein vorhandene totale Wertlosigkeit zu benennen und hervorzuheben.
Fortsetzung folgt…
Teil 2 des Vertrages ist in Bearbeitung; bis dahin können sämtliche Leistungen aus dem erstenTeil vollumfänglich in Anspruch genommen werden - von ALLEN
- No further chapters
- Add a new chapter
Disable your Ad Blocker! Thanks :)
Ficken bedeutet mir alles
Updated on Sep 24, 2021
Created on Sep 24, 2021
by doppelt_anal
- All Comments
- Chapter Comments