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Chapter 6 by OvdS OvdS

Wie entscheidet Svenja sich?

Die Extravereinbarungen

§1 Arbeiten

a) Die Angestellte muß alle erkennbar dominanten Gäste als "Herr" oder "Herrin" anreden. Die genaue Anrede beim Erstkontakt an einem Tag ist "Wie kann ich ihnen dienen, Herr(in)?" Danach hat die Angestellte zu schweigen und die vom Gast geforderte Bestellung (oder Dienstleistung) unverzüglich zu erledigen. Sie darf die dominaten Gäste nach der ersten Anrede nicht mehr unaufgefordert ansprechen und hat solange ihnen gegenüber zu schweigen, bis sie zum Reden aufgefordert wird.

b) Erkennbar Submissive und Sklaven sind von der Angestellten zu ignorieren, wenn diese sich in Begleitung von dominanten Herren bzw. Herrinnen befinden. Sind sie ohne dominante Begleitung, so hat die Bedienung die dominante Position einzunehmen und muß die Bestellung dementsprechend einfordern.

§2 Arbeitskleidung
Die Angestellte hat ein schwarzes brustfreies Korsett und einen schwarzen String zu tragen. Dazu müssen schwarze Fetisch-Heels mit mindestens 15 cm Absatz getragen werden.

§3 Zusätzliche Dienstleistungen

a) Sämtliche Aufforderungen zu sexuellen Diensten muss die Angestellte ohne Widerspruch erfüllen.

b) Dominante Gäste haben das Recht, die Angestellte wie eine Submissive zu behandeln.

c) Auf Anfrage der Gäste muss die Angestellte auch bei Bühnenshows mitwirken.

Es ist der Angestellten verboten, in unseren Geschäftsräumen Verabredungen zu bezahlten sexuellen Treffen außerhalb unserer Geschäftsräume zu tätigen.

§4 Strafen

a) Verstöße gegen diese Regeln (Fehler bei der Behandlung der Gäste, im allgemeinen Gehorsam (vergl. §3 a)-c)) oder bei der Arbeitskleidung) werden bestraft, wenn diese durch Gäste oder andere Angestellte gegenüber der Geschäftsleitung bekannt gemacht werden. Die Form und Schärfe der Bestrafung wird von der Geschäftsleitung und den betroffenen Gästen festgelegt. Der unter c) aufgegeführte Strafkatalog kann lediglich als Anhalt dienen.

b) Jegliche Verstöße gegen das Verbot der Prostitution (§3 letzter Satz) (auch der Versuch) werden einheitlich mit einer 3-monatigen unbezahlten Versklavung bestraft.

c) Liste möglicher Strafen:

  • Entkleidung
  • Schläge bzw. Peitschhiebe
  • Fesselungen
  • Anhängen von Gewichten an Nippeln, Schamlippen oder Klitoris
  • Einführung von Gegenständen in Möse oder Arsch.
  • Einläufe
  • Streckbank
  • Spanisches Pferd
  • Überlassen der Angestellten für 1-3 Tage als persönliche Sklavin
  • Piercings, Tattoos, Brandings
  • Nadelspiele
  • Elektroschocks

(Zum Weitermachen einfach zurückgehen)

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