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Chapter 6 by OvdS OvdS

Wie entscheidet Svenja sich?

Die Extravereinbarungen

§1 Arbeiten

a) Die Angestellte muß alle erkennbar dominanten Gäste als "Herr" oder "Herrin" anreden. Die genaue Anrede beim Erstkontakt an einem Tag ist "Wie kann ich ihnen dienen, Herr(in)?" Danach hat die Angestellte zu schweigen und die vom Gast geforderte Bestellung (oder Dienstleistung) unverzüglich zu erledigen. Sie darf die dominaten Gäste nach der ersten Anrede nicht mehr unaufgefordert ansprechen und hat solange ihnen gegenüber zu schweigen, bis sie zum Reden aufgefordert wird.

b) Erkennbar Submissive und Sklaven sind von der Angestellten zu ignorieren, wenn diese sich in Begleitung von dominanten Herren bzw. Herrinnen befinden. Sind sie ohne dominante Begleitung, so hat die Bedienung die dominante Position einzunehmen und muß die Bestellung dementsprechend einfordern.

c) Nicht als dominant erkennbare Gäste, also Normalbürger, sind solange auch als solche zu behandeln (also höflich neutral, wie es in allgemeinen Cafés üblich ist), bis sie durch eine Äußerung oder Handlung einer der o.g. Gruppen zuzuordnen sind.

§2 Arbeitskleidung

Die Angestellte hat ein sogenanntes French-Maid-Kleid zu tragen. Die Unterwäsche muß aus schwarzer Spitze bestehen. Dazu müssen dunkle Nylonstrümpfe mit Strumpfhalter und schwarze High-Heels (d.h. mit mindestens 10 cm Absatz) getragen werden.

§3 Zusätzliche Dienstleistungen

a) Unbezahlte Übergriffe: Dominante Gäste haben das Recht, der Angestellten, wann immer sie es wollen, an die bekleideten Brüste oder unter dem Rock an die bekleidete Möse zu fassen. Dabei dürfen sie mit ihren Händen auch unter die Kleidung fahren, um die Nippel, die Klitoris oder auch das Möseninnere zu erreichen. Dabei darf die Kleidung jedoch nicht vollständig entfernt werden. Die Angestellte hat solche Übergriffe ohne Widerstand oder Wegzucken auszuhalten. Einer möglichen sexuellen Erregung darf die Angestellte zwar nachgeben, aber ohne dadurch in irgendeiner Form fordernd zu wirken.

b) Bezahlbare Übergriffe: Sollten dominante Gäste weitergehende Übergriffe an der Angestellten als die unter a) genannten verüben, so erhält die Angestellte folgende Kompensationen (jeweils pro Gast):

  • Entkleidungen: 10€
  • Schlagen mit der Hand: 20€
  • Schlagen mit Peitsche oder Gerte: 30€
    Diese Kompensationen sind nicht vom Gast zu zahlen.

c) Vom Gast zu entrichtende Preise für Extradienstleistungen
Handjob: 10€
Oralverkehr: 20€
Vaginalverkehr (mit Kondom): 30€
Vaginalverkehr (ohne Kondom): 50€
Analverkehr: 40€

Diese Preise sind für alle in unseren Geschäftsräumen vollzogenen Handlungen zu entrichten. Es ist der Angestellten verboten, in unseren Geschäftsräumen Verabredungen zu bezahlten sexuellen Treffen außerhalb unserer Geschäftsräume zu tätigen.

§4 Strafen
a) Verstöße gegen diese Regeln (Fehler bei der Behandlung der Gäste, bei der Arbeitskleidung oder bei den unter §3 a) genannten Dingen) werden bestraft, wenn diese durch Gäste oder andere Angestellte gegenüber der Geschäftsleitung bekannt gemacht werden. Die Form und Schärfe der Bestrafung wird von der Geschäftsleitung und den betroffenen Gästen festgelegt. Der unter c) aufgegeführte Strafkatalog kann lediglich als Anhalt dienen.

b) Jegliche Verstöße gegen das Verbot der Prostitution (§3 c) letzter Satz) (auch der Versuch) werden einheitlich mit einer 3-monatigen unbezahlten Versklavung bestraft.

c) Liste möglicher Strafen:

  • Entkleidung
  • Schläge bzw. Peitschhiebe
  • Fesselungen
  • Anhängen von Gewichten an Nippeln, Schamlippen oder Klitoris
  • Einführung von Gegenständen in Möse oder Arsch.
  • Einläufe
  • Streckbank
  • Spanisches Pferd

(Zurück um weiter zu machen)

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