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Chapter 12 by OvdS OvdS

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Der Big-Brother Vertrag

§1 Vertragsgegenstand

Der Vertrag, geschlossen zwischen der Unterzeichnerin Svenja M* und der 1984 - Online - Verlagsgruppe, regelt das Wohnrecht der Unterzeichnerin in der von der 1984 - Online - Verlagsgruppe zur Verfügung gestellten Wohnung in der Binderstrasse 34a und die für die Unterzeichnerin damit verbundenen Pflichten.

§2 Grundbestand der Wohnung

Die Wohnung besteht aus 6 Zimmern, einer Küche mit Einbauküche, einem Wellnessbereich bestehend aus Sauna, Solarium, Wirlpool und Schwimmbad, zwei Bädern, eines davon mit Vollbad und einem Gäste-WC. Ebenso gehört die Nutzung des Gartens und der Terasse zu den Rechten der Unterzeichnerin. Es wird ein Putzservice bereitgestellt, der mindestens einmal wöchentlich die Grundreinigung der Wohnung durchführt, sowie ein Gärtnerservice, der den Außenbereich regelmäßig reinigt und bei Bedarf instandsetzt. In der Wohnung befinden sich als Grundbestand ein Bett, ein Schreibtisch mit Stuhl, ein Kleiderschrank und ein Sofa. Ferner wird der Unterzeichnerin ein Laptop zur Verfügung gestellt.

§3 Erweiterung des Bestands der Wohnung

Die Unterzeichnerin kann weitere Möbelstücke aber auch Erweiterungen des Service freischalten, sofern sie gewisse Stufen der Online-Zuschauerquoten erreicht. Sie wird darüber jeweils per Nachricht im einzelnen informiert, muss dann aber eigenhändig die gewünschten Erweiterungen freischalten.

§4 Pflichten der Unterzeichnerin

Um die Zufriedenheit der zahlenden Zuschauer des Online-Angebots zu erhalten, ist die Unterzeichnerin verpflichtet, ihr von den Zuschauern entweder per Abstimmung oder per Direktzahlung aufgetragene Aufgaben oder für sie ausgesuchte Ereignisse vollumfänglich zu erfüllen bzw. auszuhalten. Ihr ist lediglich ein Vetorecht im Vorfeld der Abstimmung bzw. der Onlinestellung der möglichen Kaufereignisse zugestanden, um allzu große Härten abzumildern. Dieses Einspruchsrecht verfällt mit der Onlinestellung des Angebots für die Zuschauer. Ferner kann es eingeschränkt werden, wenn die Unterzeichnerin zu häufig davon Gebrauch macht und so versucht sämtlichen oder dem überwiegenden Teil der Aufgaben bzw. Ereignisse zu entgehen.

§5 Fehlverhalten

Sollte die Unterzeichnerin durch ihr eigenes Verhalten ihr gestellte Aufgaben oder Ereignisse nicht, oder nicht zufriedenstellend, absolvieren, so ist die 1984 - Online - Verlagsgruppe berechtigt, die Unterzeichnerin auch durch den Einsatz körperlicher Strafen zurechtzuweisen. Die Unterzeichnerin gibt durch die Unterzeichnung dieses Vertrags ihre Einwilligung dazu und verzichtet grundsätzlich auf rechtliche Forderungen, die ihr normalerweise daraus entstehen könnten.

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